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Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Aktuelles

Frauenförderung in NRW verfassungswidrig

Seit Mitte 2016 werden weibliche Beamte in NRW bei gleicher Eignung und Leistung bevorzugt befördert. Das OVG NRW hat nun entschieden, dass das gegen den Grundsatz der Bestenauslese verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.

Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag in sechs Musterverfahren entschieden (Urt. v. 21.02.2017, Az. 6 B 1109/16). Beförderungsentscheidungen können danach nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW gestützt werden, weil diese den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese verletze.

Mehrere Verwaltungsgerichte hatten Eilanträgen von im Beförderungsverfahren unterlegenen Männern stattgegeben und dem Dienstherrn vorläufig untersagt, die ausgewählten Frauen zu befördern. Die dagegen eingelegten Musterbeschwerden des Landes Nordrhein-Westfalen, die Beförderungsentscheidungen verschiedener Landesbehörden betreffen, hat das OVG nun zurückgewiesen.

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