Aus unserem Seminarangebot
-
BetrVG IV: Wirtschaftliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsräte müssen sich immer öfter mit Veränderungen im Betrieb und mit wirtschaftlichen Begründungen für diese Veränderungen beschäftigen. In diesem Seminar wollen wir uns deshalb mit den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und Wirtschaftsausschusses bei wirtschaftlichen Angelegenheiten beschäftigen. Des weiteren werden wir uns mit den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Veränderungen und Umstrukturierungen im Betrieb auseinander setzen.
-
BetrVG III: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – Umsetzung in die Praxis
Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in der praktischen Anwendung. Nach dem Willen des BetrVG sollen die Arbeitnehmer über ihre Interessenvertreter an der Gestaltung der wichtigsten Arbeitsbedingungen beteiligt sein. Diese Kernbereiche der Mitbestimmung regelt im wesentlichen der § 87 f BetrVG. In den dort genannten Themen wie z.B. Arbeitszeit, Vergütung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle und betriebliches Vorschlagswesen müssen Arbeitgeber und Betriebsrat sich über alle Maßnahmen und Entscheidungen einigen, d. h. keine Seite kann wirksam ohne die andere handeln.
-
Betriebsverfassungsgesetz Aufbau – BetrVG II
Personelle Beteiligungsrechte des Betriebsrats Wie weit gehen bei personellen betrieblichen Abgelegenheiten die Mitgestaltungsrechte des Betriebrats? Was muss der Arbeitgeber beachten, um nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu verstoßen? Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Grundlagenwissen über die verschiedenen Formen der personellen Beteiligungsrechte. Es versteht sich auch als Auffrischungsseminar für Betriebsratsmitglieder, die ihre einschlägigen Kenntnisse ergänzen wollen und eine Systematik bei beteiligungsrechtlichen Fragen anstreben.
-
Betriebsverfassungsgesetz Grundlagen – BetrVG I
Einführung in die Grundbegriffe des BetrVG und Übersicht über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats Ein Betriebsrat, der die Interessen der Kolleginnen und Kollegen wirksam vertreten will, muss zunächst einmal seine eigenen Rechte und Pflichten kennen. Von der Freistellung über den Schulungsanspruch bis hin zum besonderen Schutz gegen Repressalien durch den Arbeitgeber reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine effektive Betriebsratsarbeit. Damit das Instrumentarium „Betriebsverfassungsgesetz“ für die gerade Gewählten kein Buch mit „sieben Siegeln“ bleiben soll, vermittelt das Einführungsseminar, ergänzt um zahlreiche praktische Anleitungen. Die TeilnehmerInnen sollen Grundlagenkenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz erlangen, sich nach dieser Schulung im BetrVG zurechtfinden und einen ersten Überblick über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten erhalten. Die TeilnehmerInnen sollen darüber hinaus den Stellenwert guter Kommunikation für die Betriebsratsarbeit erkennen und einige Grundregeln, Prinzipien, Mechanismen und Gesetzmäßigkeiten der Kommunikation erleben. Die effektive Sitzungsdurchführung wird beispielhaft trainiert. Unsere ReferentInnen sind Erfahrene RichterInnen aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, fachlich versierte Rechtsanwälte, kompetente Praktiker und KommunikationstrainerInnen.