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“Man erhält eine pragmatische Beratung auf Basis fundiertem Fachwissens.”

Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Neu im Programm

TVöD: Eingruppierung von IT-Beschäftigten nach der neuen EntgO

Mitbestimmungsrechte und Auswirkungen der neuen Entgeltordnung

TVöD: Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung intensiv incl. Stellenbewertung

Aus unserem Seminarangebot

  • TVöD: Eingruppierung von IT-Beschäftigten nach der neuen EntgO

    Durch die Einführung der neuen Entgeltordnung im TVöD haben sich im Bereich der Beschäftigten der Informationstechnik grundlegende Neuerungen ergeben. Da man von den Grundsätzen der Datenverarbeitung des BAT komplett abgewichen wurde, sind vollkommen neue Eingruppierungsmerkmale entstanden. Dieses macht es notwendig, neue Stellenbeschreibungen für den gesamten Bereich der IT zu fertigen und neu zu bewerten. Ohne diese Informationen wird eine Eingruppierung Ihrer IT Beschäftigten praktisch unmöglich.

  • Mitbestimmungsrechte und Auswirkungen der neuen Entgeltordnung

    Durch die neue Entgeltordnung seit dem 01.01.2017 kommt es zu weitreichenden Praxisfragen in der Anwendung. Welche Konsequenzen hat eine Umsetzung eines Beschäftigten, was passiert bei Teilzeitanträgen und Veränderungen der Arbeitszeit?! Gibt es auch schädliche Unterbrechungen die den Arbeitgeber zwingen den Besitzstand und Vertrauensschutz aufzuheben? Welche Rechte, Möglichkeiten und Pflichten bestehen für den Personalrat hierbei tätig zu werden.

  • TVöD: Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung intensiv incl. Stellenbewertung

    Die Eingruppierung/Stellenbewertung nach dem TVöD brachte zum 01.01.2017 zahlreiche Neuerungen. Sie richtet sich nach der konkret auszuübenden Tätigkeit. Eine korrekte Stellenbewertung/Eingruppierung setzt Kenntnisse in Sachen Stellenbeschreibung, sowie der zentralen Eingruppierungsgrundsätze und der Tätigkeitsmerkmale voraus. Um zeitaufwendige Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden, müssen sachkundige Bewerter die tarifkonforme systematische Vorgehensweise beherrschen, um die zutreffende Eingruppierung ermitteln zu können. Insoweit muss die Bedeutung von Tätigkeitsaufzeichnungen und Stellenbeschreibungen für die Stellenbewertung/ Eingruppierung beachtet werden. Die neue Entgeltordnung wird zudem einige bisherige Eingruppierungsregeln völlig umstellen. Die Entgeltgruppe 9 wird entzerrt und durch eine EG 9a,9b und 9c ersetzt und Bewährungsaufstiege bis 6 Jahre für zu neunen Entgeltgruppenzuordnungen.

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