Kommunale Bildungs Akadamie
Praxisnahe Weiterbildung für den
öffentlichen Dienst und Verwaltung

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“Man erhält eine pragmatische Beratung auf Basis fundiertem Fachwissens.”

Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Seminar

Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst 2019

Durch den neuen Kolationsvertrag der Bundesregierung stehen befristete Arbeitsverhältnisse nun unter einem neuen Fokus. Sachgrundlose Befristungen wird es voraussictlich ab 2019 nicht mehr geben. Hinzu kommt die Einschränkungen bei Sachbefristungen, dass diese maximal auf 5 Jahre beschränkt werden sollen, um sogenannte "Kettenbefristungen" auszuschließen. Um so wichtig wird dieses Thema für jeden Arbeitgeber, da die Zahl befristeter Arbeitsverträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. Rund 3 Millionen der abhängig Beschäftigten haben einen Vertrag auf Zeit. Die Befristung in einem Arbeitsvertrag gehört mittlerweile schon zur Normalität. Ob für Absolventen in ihrem Berufseinstieg, ob bei Vertretungen in Schwangerschaft, Krankheit etc., bei einer Einstellung in einem neu gegründeten Unternehmen, und auch in vielen großen Kommunen wird oft grundsätzlich nur noch für ein Jahr befristet eingestellt. Das Bundesarbeitsgericht und das EUGH schränken aber die möglichen Befristungsgründe immer weiter ein. Um so wichtiger wird es für Sie als Personaler oder Arbeitnehmervertretung sein, die noch möglichen Befristungsgründe zu kennen und diese rechtsicher anzuwenden. In diesem Seminar erhalten Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die noch vorhandenen Rechtsmöglichkeiten dargestellt und aufgeziegt, was Sie alles bei einem befristeten Arbeitsverhältnis zu beachten haben.

Schwerpunkte

  • Gesetzesänderungen ab 2019
  • Möglichkeiten der Sachbefristungen
  • Einschränkungen durch die aktuelle Rechtsprechung incl. deren Bedeutung und Auswirkungen auf die Personalpraxis
  • arbeitsrechtliche Fallstricke
  • Verlängerung einer Befristung
  • Formvorschriften beachten
  • Folgen einer unwirksamen Befristung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber
  • Gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung
  • Besonderheiten bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsmöglichkeiten trotz Befristung
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Rolle/Rechte des Betriebs- und Personalrats

Dieses Seminar richtet sich an

  • Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Personalämter, Mitglieder der Bewertungskommissionen sowie Mitarbeiter/innen, die mit Bewertungsfragen beschäftigt sind
  • Mitglieder von Personalräten
  • freie Träger, die sich tarifrechtlich an den öffentlichen Dienst anlehnen
  • sonstige Interessenten

Termine

Derzeit sind keine Termine bekannt.

Benötigtes Material: TVöD, TzBfG

Seminarkosten: 249,00 EURO

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