Kommunale Bildungs Akadamie
Praxisnahe Weiterbildung für den
öffentlichen Dienst und Verwaltung

Individuelle Schulungen

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“Man erhält eine pragmatische Beratung auf Basis fundiertem Fachwissens.”

Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Seminar

Betriebsverfassungsgesetz Aufbau – BetrVG II

Personelle Beteiligungsrechte des Betriebsrats Wie weit gehen bei personellen betrieblichen Abgelegenheiten die Mitgestaltungsrechte des Betriebrats? Was muss der Arbeitgeber beachten, um nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu verstoßen? Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Grundlagenwissen über die verschiedenen Formen der personellen Beteiligungsrechte. Es versteht sich auch als Auffrischungsseminar für Betriebsratsmitglieder, die ihre einschlägigen Kenntnisse ergänzen wollen und eine Systematik bei beteiligungsrechtlichen Fragen anstreben.

Schwerpunkte

  • Betriebsrat und Personalplanung/Beschäftigungssicherung
  • Mitbestimmung bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen
  • Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
  • Wurde der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet?
  • Zustimmungsverweigerung von Profis formuliert
  • Stimmt die Eingruppierung? Was kann der Betriebsrat tun?
  • Vorläufige Einstellung und Versetzung
  • Betriebsrat und Kündigung/Änderungskündigung
  • Kompetente Stellungnahme zur Kündigung
  • Gespräch mit dem/der vor einer Kündigung stehenden ArbeitnehmerIn

Dieses Seminar richtet sich an

  • Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder nach dem Besuch des Seminars »Einführung BetrVG I« oder mit entsprechendem Wissensstand aus der praktischen Betriebsratsarbeit, die bisher noch keine Schulung oder nur eine erste Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz erhalten haben. - § 37,6
  • Der Gesetzgeber will es so, das Bundesarbeitsgericht sieht es so und wenn Ihr Betriebsratsgremium so entscheidet, dann ist die Teilnahme für oben genannte Personen auch nach Absolvierung des Seminars »Einführung BetrVG I« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Das heißt, dass der Arbeitgeber diese Betriebsratsmitglieder freistellen muss und alle erforderlichen Kosten (§ 40 BetrVG) zu tragen hat, wie Seminargebühr, Hotelkosten und die entstehenden Reisekosten. - SGB IX

Termine

Derzeit sind keine Termine bekannt.

Hinweis: Als Aufbau zu diesem Seminar empfehlen wir BetrVG III.

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Seminarprogramm

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