Kommunale Bildungs Akadamie
Praxisnahe Weiterbildung für den
öffentlichen Dienst und Verwaltung

Individuelle Schulungen

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“Man erhält eine pragmatische Beratung auf Basis fundiertem Fachwissens.”

Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Seminar

Betriebsverfassungsgesetz Grundlagen – BetrVG I

Einführung in die Grundbegriffe des BetrVG und Übersicht über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats Ein Betriebsrat, der die Interessen der Kolleginnen und Kollegen wirksam vertreten will, muss zunächst einmal seine eigenen Rechte und Pflichten kennen. Von der Freistellung über den Schulungsanspruch bis hin zum besonderen Schutz gegen Repressalien durch den Arbeitgeber reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine effektive Betriebsratsarbeit. Damit das Instrumentarium „Betriebsverfassungsgesetz“ für die gerade Gewählten kein Buch mit „sieben Siegeln“ bleiben soll, vermittelt das Einführungsseminar, ergänzt um zahlreiche praktische Anleitungen. Die TeilnehmerInnen sollen Grundlagenkenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz erlangen, sich nach dieser Schulung im BetrVG zurechtfinden und einen ersten Überblick über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten erhalten. Die TeilnehmerInnen sollen darüber hinaus den Stellenwert guter Kommunikation für die Betriebsratsarbeit erkennen und einige Grundregeln, Prinzipien, Mechanismen und Gesetzmäßigkeiten der Kommunikation erleben. Die effektive Sitzungsdurchführung wird beispielhaft trainiert. Unsere ReferentInnen sind Erfahrene RichterInnen aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, fachlich versierte Rechtsanwälte, kompetente Praktiker und KommunikationstrainerInnen.

Schwerpunkte

  • 1. Einführung in rechtliches Denken für Betriebsräte: Ein Fall aus der Praxis
  • 2. Worauf Betriebsräte achten müssen: Gesetze – Tarifverträge – Betriebsvereinbarungen – Arbeitsverträge
  • 3. Das BetrVG als Recht der Belegschaft: Abgrenzung zum Recht der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
  • 4. Das Gesetz – kein Buch mit sieben Siegeln: Beschreibung von Rechten und Pflichten im BetrVG
  • Regelung der Folgen bei Verstößen gegen das BetrVG
  • 5. Grundbegriffe des BetrVG:
    • Betrieb, Unternehmen, Konzern
    • Gewerkschaften und Arbeitgeberverband im BetrVG
    • Arbeitnehmer, leitende/r Angestellte/r
  • 6. Geschäftsführung des Betriebsrats I
    • Die Stellung des/der Betriebsratsvorsitzenden
    • Betriebsratssitzung
    • Betriebsratstätigkeit nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
    • Erforderliche Schulungen für Betriebsräte (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
  • 7. Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • 8. Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Gruppenvereinbarung
  • 9. Einübung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    • Die verschiedenen Beteiligungsrechte (Informations-, Beratungs-, Anhörungs-, Veto- und Mitbestimmungsrecht)
    • Übungsbeispiele aus der betrieblichen Praxis

Dieses Seminar richtet sich an

  • Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, die erstmalig in den Betriebsrat gewählt wurden; Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die bisher noch keine oder nur geringfügige Schulung im Betriebsverfassungsgesetz erhalten haben. § 37,6
  • Der Gesetzgeber will es so, das Bundesarbeitsgericht sieht es so und wenn Ihr Betriebsratsgremium so entscheidet, dann ist die Teilnahme für oben genannte Personen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Das heißt, dass der Arbeitgeber diese Betriebsratsmitglieder freistellen muss und alle erforderlichen Kosten (§ 40 BetrVG) zu tragen hat, wie Seminargebühr, Hotelkosten und die entstehenden Reisekosten.
  • Dieses Seminar ist auch für die Schwerbehindertenvertretungen sehr empfehlenswert, da eine qualifizierte Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung in den Betriebsratssitzungen zur Wahrung der Interessen der schwerbehinderten Menschen grundlegende Kenntnisse des gesamten Betriebsverfassungsrechts erfordert.

Termine

Derzeit sind keine Termine bekannt.

Hinweis: Als Aufbau zu diesem Seminar empfehlen wir BetrVG II.

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Seminarprogramm

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