Kommunale Bildungs Akadamie
Praxisnahe Weiterbildung für den
öffentlichen Dienst und Verwaltung

Individuelle Schulungen

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“Man erhält eine pragmatische Beratung auf Basis fundiertem Fachwissens.”

Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Seminar

BetrVG III: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – Umsetzung in die Praxis

Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in der praktischen Anwendung. Nach dem Willen des BetrVG sollen die Arbeitnehmer über ihre Interessenvertreter an der Gestaltung der wichtigsten Arbeitsbedingungen beteiligt sein. Diese Kernbereiche der Mitbestimmung regelt im wesentlichen der § 87 f BetrVG. In den dort genannten Themen wie z.B. Arbeitszeit, Vergütung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle und betriebliches Vorschlagswesen müssen Arbeitgeber und Betriebsrat sich über alle Maßnahmen und Entscheidungen einigen, d. h. keine Seite kann wirksam ohne die andere handeln.

Schwerpunkte

  • Umfang der Mitbestimmungsrechte, Initiativrechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmung auch bei Einzelfällen und im Eilfall?
  • Fallübungen aus den einzelnen Mitbestimmungsangelegenheiten
  • Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Gruppenvereinbarung
  • Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte
  • Mitwirkungs- und Initiativrechte des Betriebsrats
  • Merkmale und Grenzen der Mitbestimmung
  • Felder der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
  • Zuständigkeit BR, GBR, KBR
  • Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG), Günstigkeitsprinzip
  • Systematisches Vorgehen als Betriebsrat
  • Hinzuziehung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
  • Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Die Betriebsvereinbarung (freiwillige/erzwingbare) § 77 BetrVG
  • Regelungsabrede
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Einigungsstelle
  • Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
  • Unterlassungsanspruch
  • Betriebsrat und wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte in der Praxis
    • Auskunftsanspruch
    • Unterlassungsanspruch bei betriebsverfassungswidrigem Verhalten
    • Einigungsstelle – Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

    Dieses Seminar richtet sich an

    • Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder nach dem Besuch des Seminars »Einführung BetrVG I oder II« oder mit entsprechendem Wissensstand aus der praktischen Betriebsratsarbeit, die bisher noch keine Schulung oder nur eine erste Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz erhalten haben - § 37,6
    • Der Gesetzgeber will es so, das Bundesarbeitsgericht sieht es so und wenn Ihr Betriebsratsgremium so entscheidet, dann ist die Teilnahme für oben genannte Personen auch nach Absolvierung des Seminars »Einführung BetrVG I« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Das heißt, dass der Arbeitgeber diese Betriebsratsmitglieder freistellen muss und alle erforderlichen Kosten (§ 40 BetrVG) zu tragen hat, wie Seminargebühr, Hotelkosten und die entstehenden Reisekosten. - SGB IX
    • Dieses Seminar ist auch für die Schwerbehindertenvertretungen sehr empfehlenswert, da eine qualifizierte Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung in den Betriebsratssitzungen zur Wahrung der Interessen der schwerbehinderten Menschen grundlegende Kenntnisse des gesamten Betriebsverfassungsrechts erfordert.

    Termine

    Derzeit sind keine Termine bekannt.

    Hinweis: Als Aufbau zu diesem Seminar empfehlen wir BetrVG IV.

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