Kommunale Bildungs Akadamie
Praxisnahe Weiterbildung für den
öffentlichen Dienst und Verwaltung

Individuelle Schulungen

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“Man erhält eine pragmatische Beratung auf Basis fundiertem Fachwissens.”

Mark Söhnholz, Erster Stadtrat der Stadt Schneverdingen

Seminar

Datenschutz im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes – Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz

Die umfangreichen Neuregelungen sind zwar bereits seit dem 1.9.2009 in Kraft. Sie sind jedoch in der arbeitsrechtlichen Praxis weitgehend unbeachtet geblieben. Persönliche Arbeitnehmerdaten sind schutzbedürftig. Da gibt es keine Diskussion. Deshalb hat der Gesetzgeber endlich den Datenschutz für Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufgenommen. Was diese Neureglung für Sie bedeutet, erfahren Sie in diesem Spezialseminar. Dieses Gesetz gilt für den Bund, die Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und für nicht-öffentliche Stellen. Gleichwohl sind diese Regelungen generell auch für die gesamte Personalaktenführung von Bedeutung. Erstmalig wurde in das BDSG eine spezielle Regelung zur Verarbeitung von „Beschäftigtendaten“ aufgenommen (auch der Begriff wird erstmals gesetzlich definiert), die die bisherige, allgemeine Regelung konkretisiert und zum Teil abschließend ersetzt. Brauchten bisher die verarbeiteten Daten für die Begründung oder Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nur "dienlich" zu sein, verlangt das Gesetz nun formell eine „Erforderlichkeit". Werden personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt, findet § 28 Abs. 1 BDSG keine Anwendung mehr. Erfolgt die Verarbeitung solcher Daten für andere Zwecke oder werden Personaldaten (an Dritte) übermittelt, bleibt § 28 Abs. 1 Ziff. 2 BDSG jedoch weiterhin anwendbar. Auch Datenschutzbeauftragte genießen nun mehr Sicherheit, denn sie können nun, während dieser Tätigkeit, nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt nicht nur während der Amtszeit als Datenschutzbeauftragter, sondern bis zu einem Jahr nach dem Ausstieg aus einem solchen Amt.

Schwerpunkte

  • Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes
  • Kontrolle und Überwachung von Arbeitnehmern
  • Mitbestimmung des Personalrats
  • Umfang und Grenzen
  • Praktische relevante Fallkonstellationen
  • Übersicht über aktuelle Rechtsprechung
  • Sanktionen einer Verletzung des Datenschutzes

Dieses Seminar richtet sich an

  • Mitglieder aus Personalräten
  • Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Personalämter und anderer Dezernate, die umfassend und praxisnah über die Neuregelungen informiert sein wollen
  • sonstige Interessenten

Termine

Derzeit sind keine Termine bekannt.

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