Individuelle Schulungen
Sie benötigen für Ihr Team ein Seminar mit maßgeschneiderten Inhalten? Wir beraten Sie gerne! Hier informierenDie Kommunalen Bildungs Akademie ist ein unabhängiges Institut mit Sitz bei Bonn. Wir beraten und schulen Verwaltungen und Einrichtungen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, sowie deren Personalvertretungen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei arbeits-, personalvertretungs-, sozial- und tarifrechtlichen Fragen sowie allen dazugehörigen Kommunikationsprozesse.
Zu den Leitlinien unserer Akademie
Konsequente Kundenorientierung zu Ihrem Nutzen.
Als privates Bildungsinstitut sind wir unabhängig und keinen anderen Institutionen verpflichtet. Wir orientieren uns in unseren Seminaren an der erfolgreichen Umsetzung Ihres Auftrags. Konsequente Kundenorientierung bedeutet für uns daher vor allem, wie wir die Umsetzung im Seminar für Sie gestalten. Dass wir dabei fortlaufend ein offenes Ohr für Ihre Wünsche haben und Ihren Wissensbedarf ständig im Auge behalten, ist für uns selbstverständlich. Wir nehmen Ihre Kritik, Anregungen, Vorschläge und Wünsche sehr ernst und versuchen diese – soweit es jeweils möglich ist – schnell und konsequent umzusetzen.
Praxisnähe und lebendiges Lernen
Wir wissen, dass Lernen nicht mühevoll sein muss, sondern in angenehmer Weise erfolgen und zudem sogar Spaß machen kann. Wir sorgen dafür, dass Wissensvermittlung, Lernsituation und Atmosphäre miteinander im Einklang stehen. Seien Sie unser Gast und lassen Sie sich „lernmäßig“ von uns „bewirten“. Lernen Sie einfach in unseren Seminaren spielerisch, leicht und locker selbst schwierige rechtliche Inhalte. Bringen Sie dabei Ihre Praxisfälle ins Seminar ein und finden Sie dann dort umsetzbare Lösungsansätze. In unseren Kommunikations-Seminaren vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Wissen gezielt und gewinnbringend in Gesprächen und Verhandlungen einbringen können.
BAG: Unwirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung aufgrund jahrelanger Befristung der Arbeitszeiterhöhung
BAG vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13Zum SeminarDienstliche Beurteilung kann bei hinreichender Kenntnis auch von nur einem Beurteiler erstellt werden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.03.2017 - BVerwG 2 C 21.16Zum SeminarNEUREGELUNG EG 9a STUFE 2
Beschäftigte, die am 31.12.2016 in der (stufenbegrenzten) EntgGr. 9 eingruppiert und dort der Stufe 2 zugeordnet sind, werden am 01.01.2017 der EntgGr.9a und dort erneut der Stufe 2 zugeordnet.Zum SeminarPolitesse Eingruppierung EG 5 - AG Solingen, Urteil vom 02.02.2017 - 2 Ca 1745/15 - Problemfall neue Entgeltordnung
Verkehrskontrolleurin steht aufgrund benötigter "gründlicher Fachkenntnisse" Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu Zum SeminarStufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L/TVöD - Stufenzuordnung nach Privilegierung einschlägiger Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber zulässig
Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 23. Februar 201, 6 AZR 244/16 Zum Seminar