Aus unserem Seminarangebot
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Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst 2019
Durch den neuen Kolationsvertrag der Bundesregierung stehen befristete Arbeitsverhältnisse nun unter einem neuen Fokus. Sachgrundlose Befristungen wird es voraussictlich ab 2019 nicht mehr geben. Hinzu kommt die Einschränkungen bei Sachbefristungen, dass diese maximal auf 5 Jahre beschränkt werden sollen, um sogenannte "Kettenbefristungen" auszuschließen. Um so wichtig wird dieses Thema für jeden Arbeitgeber, da die Zahl befristeter Arbeitsverträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. Rund 3 Millionen der abhängig Beschäftigten haben einen Vertrag auf Zeit. Die Befristung in einem Arbeitsvertrag gehört mittlerweile schon zur Normalität. Ob für Absolventen in ihrem Berufseinstieg, ob bei Vertretungen in Schwangerschaft, Krankheit etc., bei einer Einstellung in einem neu gegründeten Unternehmen, und auch in vielen großen Kommunen wird oft grundsätzlich nur noch für ein Jahr befristet eingestellt. Das Bundesarbeitsgericht und das EUGH schränken aber die möglichen Befristungsgründe immer weiter ein. Um so wichtiger wird es für Sie als Personaler oder Arbeitnehmervertretung sein, die noch möglichen Befristungsgründe zu kennen und diese rechtsicher anzuwenden. In diesem Seminar erhalten Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die noch vorhandenen Rechtsmöglichkeiten dargestellt und aufgeziegt, was Sie alles bei einem befristeten Arbeitsverhältnis zu beachten haben.
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SAZV: Die Arbeitszeitverordnung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Seit dem 01. Januar 2016 gilt die Soldatenarbeitszeitverordnung SAZV. Damit wird erstmalig in der Geschichte der Bundeswehr die wöchentliche Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten durch eine Arbeitszeitverordnungen geregelt, welche gleichermaßen für alle Soldatinnen und Soldaten gilt. Die SAZV hat gegenüber den alten Regelungen weitreichende Abweichungen zum Arbeitsgesetz und den Regelungen der Tarifbeschäftigten. Zudem sind Besonderheiten in der Jahresarbeitszeit, Gleitzeit und in durch ein Langzeitkonto geregelt. Dazu kommen dann weitreichende und komplexe Regelungen in den Möglichkeiten den Ausnahmetatbeständen, wie Einsatz, einsatzgleiche Verpflichtungen, Übungen etc.
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Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten NRW
Die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten in ist in NRW durch die Arbeitszeitverordnungen AZVO-NRW geregelt und gilt gleichermaßen für Landes-, wie auch Kommunalbeamte. Es handelt sich hier, wie beim sonstigen Beamtenrecht, nicht um gegenseitige Vereinbarungen (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag), sondern einseitige Vorgaben des jeweiligen Verordnungsgebers. Die Arbeitszeitverordnung der Beamten hat weitreichende Abweichungen zum Arbeitsgesetz und den Regelungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zudem sind Besonderheiten in der Jahresarbeitszeit, Gleitzeit und in durch ein Langzeitkonto geregelt. Dazu kommen dann weitreichende und komplexe Regelungen in den Möglichkeiten den Ausnahmetatbeständen.